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Mit Training zu mehr Gelassenheit

AGB

Training & Kurse

Mit der Buchung erklärt sich, die am Kurs teilnehmenden Person, mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen (AGBs) einverstanden:

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Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und Rückbestätigung 

durch den Veranstalter möglich.

Die Bezahlung erfolgt bei Buchung.

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Mit der Buchung und Rückbestätigung durch den Veranstalter wird die           Buchung verbindlich. Wer selbst nicht an der Veranstaltung teilnehmen

kann  (Krankheit etc.), kann eine Ersatzperson schicken.

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

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Im Falle einer Stornierung fallen folgende Kosten an:

  • mehr als 14 Tage vor der Veranstaltung: frei

  • bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung:     50 %

  • bis zu  6 Tage vor der Veranstaltung:      75 %

  • weniger als 24 Std. vor Kursbeginn:      100 %

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Die Mindestteilnehmerzahl beträgt für Seminare 4 Personen. Sollte diese Teilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht sein, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen. Bereits getätigte Anzahlungen werden vollständig zurück erstattet, weitere Ansprüche entstehen nicht. Der Veranstalter behält sich ebenfalls vor, im unvorhergesehenen Notfall (z.B. bei Krankheit etc.) die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Bereits getätigte Anzahlungen werden zurückerstattet, weitere Ansprüche entstehen nicht.

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Shinrin Yoku (Waldbaden):

Die Kleidung sollte dem Wetter angepasst sein.

(Empfehlung auch bei warmen Wetter: lange Hose, langes Oberteil)

Festes Schuhwerk (möglichst Wanderschuhe).

Insbesondere in den kälteren Monaten ist es wichtig auf entsprechend warme Kleidung zu achten (Zwiebellook). Bei nicht adäquater Bekleidung, insbesondere bei unpassendem Schuhwerk, behält sich die Kursleiterin vor, Teilnehmer vom Waldbaden auszuschließen. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

Bitte einen Rucksack mit Getränke, kleine Snacks, Sitzkissen.

​Waldbaden findet auch bei „schlechtem“ Wetter statt  (Regen, Schneefall etc.). „Schlechtes“ Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt.  Bestehen offizielle Unwetterwarnungen (Sturm, Hagel, Gewitter etc.) kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen durch den Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden. Alle Teilnehmer werden informiert. Die Teilnahmegebühr wird rückerstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.

Sollte der Veranstalter aus anderen Gründen als Unwetter absagen müssen, z.B. bei Krankheit der Kursleiterin oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, erhalten die Teilnehmer ebenfalls umgehend per Telefon oder Email Nachricht. Die Teilnahmegebühr wird komplett erstattet. Alternativ kann auch ein Ersatztermin vereinbart werden.

Möglicherweise vorab bekannt gegebene Streckenführungen dienen lediglich als Anhaltspunkt.  Aus Sicherheitsgründen kann die Route aufgrund aktueller Umstände wie Unpassierbarkeiten der Wege, Jagd, Kondition der Teilnehmer etc., von der geplanten Route abweichen.

Bei Verspätung einer teilnehmenden Person, wartet die Kursleiterin mit der Gruppe max. 15 Minuten. Danach verliert man den Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

Einen Anspruch darauf, dass die Gruppe wartet, besteht nicht.

Es wird empfohlen, ca. 1/4 Stunde vor Veranstaltungsbeginn einzutreffen.

Anweisungen und Entscheidungen der Kursleiterin ist während des Waldbadens Folge zu leisten.  Bei Verstößen können auch Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Das Mitnehmen von Kindern und Hunden ist bei Waldbaden-Veranstaltungen nicht vorgesehen.

Hier gibt es evtl. besondere Angebote, die z.B. speziell auf Kinder und Familien zugeschnitten sind.

Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht gestattet, von anderen Personen ohne deren Einverständnis Fotoaufnahmen zu machen.

Die Anreise und Abreise zur Veranstaltung obliegt der teilnehmenden Person.

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Verhalten im Wald:

Im Wald herrscht Rauchverbot. Eventuelle Abfälle werden wieder mitgenommen.  Es werden keine Pflanzen und Pilze unnötig zertreten oder beschädigt. Auf die Tierwelt und die Natur wird stets Rücksicht genommen.

 

Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Seminarvertrages zur Folge.

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